Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – der n.core build gmbh – V1.1
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der n.core build GmbH, Indeweg 80, 52076 Aachen (im Folgenden “Anbieter”) und ihren ausschließlich unternehmerischen Kunden (im Folgenden “Kunde”)
1.2 Vertragsbestimmungen, die in schriftlicher Form individuell mit dem Kunden ausgehandelt und vereinbart wurden, gelten vorrangig vor diesen AGB
1.3 Der Abschluss des AVV gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Voraussetzung für die Nutzung der Software.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Die Software wird dem Kunden als Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung über das Internet bereitgestellt. Sie bietet Funktionen zur Dokumentation, Qualitätskontrolle, Mangelverwaltung und weiteren projektbezogenen Aufgaben. Der Kunde kann die Software über eine Internetverbindung nutzen sowie seine Daten speichern und verarbeiten.
2.2 Die Einzelheiten zu den bereitgestellten Leistungen und Funktionen der Software ergeben sich aus der aktuellen Produktbeschreibung, die unter [Link zur Produktbeschreibung] einsehbar ist.
2.3 Zusätzlich zur Bereitstellung der Software bietet der Anbieter begleitende Dienstleistungen an, wie beispielsweise Schulungen, Beratungen oder individuelle Anpassungen. Diese Dienstleistungen sind nicht Teil des Softwarevertrags und werden ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots erbracht, das vom Kunden angefordert und separat beauftragt werden muss. Ein Vertrag über die Erbringung begleitender Dienstleistungen kommt erst zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot des Anbieters schriftlich annimmt.
2.4 Die spezifischen Konditionen für die begleitenden Dienstleistungen, einschließlich Leistungsumfang, Vergütung, Termine und sonstige Bedingungen, werden in der individuell zu schließenden Vereinbarung festgelegt.
3. Weiterentwicklung und Änderung
3.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Software und den Content jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern.
3.2 Bei wesentlichen Änderungen der Leistungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig im Voraus in Textform benachrichtigen, mindestens jedoch vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen.
3.3 Eine Änderung gilt als wesentlich, wenn eine Kernfunktion der Software, welche in der Produktbeschreibung aufgeführt sind, entfällt oder in ihrer bisherigen Form erheblich eingeschränkt wird.
3.4 Falls dem Kunden durch die Leistungsänderungen der Software und oder des Contents ein unzumutbarer Nachteil entsteht, ist er berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Beweislast für den unzumutbaren Nachteil liegt bei dem Kunden. Die Kündigung muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gültig.
4. Entgelte und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Entgelte für die Lizenzpakete und sonstige Dienstleistungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Lizenzgebühren sind zu zahlen bei Beauftragung anteilig für den Rest des laufenden Jahres; anschließend jährlich für die Zeit 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres.
4.3 Die Rechnungsstellung der Vergütung zu sonstigen Dienstleistungen erfolgt nach Abschluss der Leistungserbringung oder gemäß der, in der individuellen Vereinbarung festgelegten Zahlungsplänen. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen, sofern die erbrachten Teilleistungen für den Kunden wirtschaftlich nutzbar sind.
4.4 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen und wird auch nicht gewährt.
4.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung um mehr als zwei Wochen in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Die Zahlungsansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt. Nach Begleichung der offenen Beträge wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
4.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die Software einseitig zum Beginn des nächsten Vertragsjahres zu erhöhen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden mindestens einen Monat im Voraus rechtzeitig über die Preiserhöhung zu informieren.
4.7 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Der Kunde teilt dem Anbieter eine entsprechende E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang mit.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Die Mindestvertragslaufzeit wird in der jeweiligen Individualvereinbarung mit dem Kunden festgelegt.
5.2 Nach Ende der (Mindest-) Vertragslaufzeit wird der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern keine der Parteien den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen (Mindest-)Vertragslaufzeit kündigt.
5.3 Die Reduzierung eines Lizenzpakets stellt keine Kündigung dar und muss mindestens einen Monat vor dem Ende der jeweiligen (Mindest-)Vertragslaufzeit erklärt werden. Für Reduzierungen gilt ausschließlich Ziffer 4.8 dieser AGB.
5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung mit der Zahlung in Verzug ist.
5.5 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn er dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben hat und diese fehlgeschlagen ist.
5.6 Im Falle einer Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit wird keine Erstattung für die verbleibende Vertragsdauer gewährt.
5.7 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§126b BGB).
5.8 Im Falle einer Kündigung ist der Kunde dafür verantwortlich, seine in der Software gespeicherten Daten vor Vertragsende eigenständig zu sichern. Denn nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter die auf seinen Systemen gespeicherten Daten des Kunden löschen.
6. Funktionsstörungen
6.1 Der Anbieter bemüht sich, die Software möglichst unterbrechungsfrei und fehlerfrei bereitzustellen. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Monatsmittel an.
6.2 Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, wie z. B. höhere Gewalt, technische Störungen des Internets oder im Verantwortungsbereich des Kunden. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Leistungen des Anbieters haben, hat dies keine Auswirkung auf deren Vertragsgemäßheit.
6.3 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig über geplante Wartungszeiten.
6.4 Der Kunde erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu entwickeln oder bereitzustellen.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, von ihm erkannte Funktionsstörungen unverzüglich und detailliert dem Anbieter zu melden.
6.6 Der Anbieter bietet Support bei Funktionsstörungen der Software.
6.7 Störungsmeldungen können erfolgen über: E-Mail: support@ncore-build.de
6.8 Der Support ist erreichbar: Montag bis Donnerstag: 8:00 – 17:00 Uhr und Freitag: 8:00 – 15:00 Uhr (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage)
6.9 Der Anbieter reagiert nach folgender Priorisierung:
Prio 1: System nicht nutzbar 4h Reaktionszeit
Prio 2: Wichtige Funktionen eingeschränkt 8h Reaktionszeit
Prio 3: Allgemeine Anfrage 24h Reaktionszeit
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Einklang mit diesen AGB und eventuell getroffenen Individualvereinbarungen zu nutzen. Er stellt sicher, dass auch alle seine Nutzer (wie Mitarbeiter oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte) diese Bestimmungen einhalten.
7.3 Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der ihn oder seine Nutzer treffenden Pflichten resultieren, insbesondere bei rechtswidriger Verwendung der Software.
7.4 Der Kunde muss seine Zugangsdaten geheim halten und ist für deren Missbrauch verantwortlich.
7.5 Der Kunde stellt sicher, dass die aktuellen für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.6 Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, insbesondere bei Verdacht auf unbefugten Zugriff.
8. Nutzungsrechte
8.1 Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragter Dienstleister läuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die im Vertrag vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zum Vertrag zu nutzen.
8.2 Soweit durch die Setup-Leistungen (z.B. Workflows) oder andere Leistungen (z.B. Content) vom Anbieter ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstanden ist, räumt der Anbieter dem Kunden daran ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenztes Recht zur Nutzung dieser Leistungen in Zusammenhang mit der Nutzung der Software ein.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Software zu gestatten, insbesondere als Reseller aufzutreten. Der Kunde darf die Software vielmehr nur zu eigenen Zwecken nutzen. Dritter ist nicht, wer für den Kunden die Software nutzt, ohne diesem dafür Entgelt zahlen zu müssen, wie insbesondere Angestellte des Kunden oder freie Mitarbeiter, dies jeweils im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten für den Kunden.
9. Gewährleistung, Haftung und Freistellung
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter etwaige Mängel der Software unverzüglich und in Textform anzuzeigen. Der Anbieter hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist die gemeldeten Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung ergebnislos verstrichen ist, stehen dem Kunden weitergehende Rechte zu.
9.2 Der bereitgestellte Content (bspw. Prüfbausteine, Export- und Mailvorlagen) wird vom Anbieter regelmäßig überprüft und aktualisiert, ohne dass der Anbieter eine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernimmt. Der Kunde hat eigenverantwortlich zu prüfen, dass der Content in seinem Projekt verwendet werden kann und in diesem Zusammenhang inhaltlich richtig ist. Sollten Fehler aus der Verwendung des Contents auftreten, haftet der Anbieter nicht für die Folgen.
9.3 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben grundsätzlich unberührt.
9.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde grundsätzlich vom Anbieter nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich erfolgt und dabei das Wort „Garantie“ verwendet wird.
9.5 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen sowie nicht für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
9.6 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetzes-verletzungen durch den Kunden oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen begründet sind. Bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter werden die Parteien zusammenarbeiten
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Der Kunde ist als Nutzer der Software der datenschutzrechtliche Verantwortliche, während der Anbieter lediglich als Auftragsverarbeiter fungiert. Zu diesem Zweck wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen; bei Ermangelung eines individuell vereinbarten Vertrags gilt der Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters.
10.2 Der Anbieter darf anonymisierte Daten für die Weiterentwicklung seiner Produkte nutzen. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Kunde hat eingewilligt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
10.3 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen nicht an Dritte weiterzugeben und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Anbieter kann diese AGB jederzeit einseitig ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, sind die Änderungen vereinbart. Der Anbieter wird den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, die unter den alten AGB mit dem Kunden geschlossenen Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern der Anbieter im Falle eines Widerspruchs Verträge nicht kündigt, gelten für diesen bzw. diese weiterhin die alten AGB.
11.2 Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter dem Kunden rechtlich relevante Mitteilungen auch per E-Mail zusenden kann (dies umfasst auch Rechnungen). Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald der Kunde sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.
11.3 Sollten diese Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, wenn sich in diesen Bestimmungen eine Regelungslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie den entsprechenden Aspekt bedacht hätten.
11.4 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
11.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.
11.6 Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Kunden sind und werden nicht Vertragsbestandteil.